Datenschutz | DSGVO & BDSG

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht für viele Unternehmen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor. Dies ist typischweise der Fall, wenn ein Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Position des DSB kann sowohl von einem internen Mitarbeiter wahrgenommen werden, als auch durch externe Personen. Der DSB sollte neben juristischen auch Kenntnisse im Bereich der IT-gestützten Datenverarbeitung mitbringen. An diesem Punkt können wir Sie unterstützen. Wir bieten die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen an.

Externer Datenschutz – aber richtig!

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Expertise: Wir bringen als externer Datenschutzbeauftragter alle notwendigen Kenntnisse (insbesondere DSGVO, BDSG, Informationssicherheit etc.) mit.

Planbarkeit: Die Kosten für den externen DSB beinhalten alle laufenden Fixkosten (Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmittel etc.).

Ressourcen: Sie und Ihre Mitarbeiter können sich auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren und müssen Ihre Ressourcen nicht für den Datenschutz verwenden.

Bei Ausgestaltung der Aufgaben des DSB sind wir flexibel und passen uns den Wünschen Ihres Unternehmens an.

Kontakt

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TÜV Saarland Gruppe

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